Advokatur
Unsere Honorare richten sich nach den in den Kantonen
Basel-Stadt und Basel-Landschaft geltenden verkehrs-
üblichen Ansätzen für anwaltliche Arbeit und werden mit
der Klientschaft bei Mandatsbeginn schriftlich in einer
Honorarvereinbarung festgehalten. Diese stützt sich
auf einen Honorartarif unserer Anwaltskanzlei, den Sie
hier einsehen können. In den meisten Fällen rechnen wir
nach Zeitaufwand ab, wobei der Ansatz in der Regel zwischen
250 und 400 Franken pro Stunde liegt. Das Honorar kann
je nach Fall höher oder tiefer liegen. Bei höherem Streit-
oder Interessewert zum Beispiel kann sich das Honorar nach
dessen Höhe richten. Bei gerichtlicher Vertretung können
gesetzliche Honorarordnungen oder Tarife zur Anwendung
kommen, die wir Ihnen gerne erläutern. Wenn Sie für die
Kosten eines Prozesses nicht aufkommen können, prüfen wir
die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung. Verlangen
Sie eine vorgängige Kostenschätzung.

Links
Honorartarif der Anwaltsgemeinschaft Baud, Diehl, Schudel,
Stauffer, Suter

Honorarberechnungsgrundlagen des Basellandschaftlichen Anwaltsverbandes
Honorarordnung des Appellationsgerichtes Basel-Stadt
Tarifordnung des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft

Mediation
In der Regel rechnen wir nach Stundenaufwand ab. Das
Honorar orientiert sich am Ansatz für anwaltliche Beratung,
wobei individuelle Regelungen zur Anwendung kommen
können. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen Vorschlag.

Beratung im Vorsorgebereich
Das Honorar für die Beratung und Vertretung von Privaten und
von Vorsorgeeinrichtungen richtet sich in der Regel nach den
Honoraransätzen für anwaltliche Beratung. Für Beratungen
in Zusammenhang mit Verwaltungsmandaten, für Verwaltungs-
mandate von Vorsorgeeinrichtungen und für spezielle organi-
satorische Beratungen erstellen wir Ihnen gerne eine konkrete
Offerte.